Umlaufvermögen
Umlaufvermögen sind grundsätzlich alle Vermögensgegenstände, die nicht zum Anlagevermögen gezählt werden und die zur Veräußerung, zum Verbrauch oder zur Verarbeitung bestimmt sind. Das Umlaufvermögen gliedert sich in Vorräte, Forderungen Wertpapiere und flüssige Mittel. Beispiele hierfür sind: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kassenbestände, fertige Erzeugnisse.
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