Kostenträgerrechung
Die Kostenträgerrechung wird in der Regel am Ende einer Kostenrechung durchgeführt und soll die Herkunft der in einer Kosten-Leistung anfallenden Kosten identifizieren.
Wie diese Kosten aussehen und wo man nach ihnen suchen muss ist natürlich vom jeweiligen Fall abhängig und kann hier nicht allgemeingültig dargestellt werden. Kostenträgerrechung – Ein Beispiel
Grundsätzlich bezeichnet ein Kostenträger ein Produkt, eine Produktgruppe, eine Charge oder ein Kunden- oder Fertigungsauftrag. Handelt es sich um ein Dienstleistungsunternehmen kann der Begriff auch ein konkretes Projekt beschreiben (eine Musikkonzert, eine medizinische Operation, ein Bauauftrag usw.).
Kostenträgerrechnung ist ein Sammelbegriff für:
1. Kalkulation (Einzelstück- oder Auftragsbetrachtung)
2. Stückkalkulation, Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation eines Auftrags
3.Kostenträgerzeitrechnung (Nachweis der Kosten aller in einer Periode hergestellten Produkte)
4.Plankostenträgerrechnung, Istrechnung, Soll - Ist - Vergleich, Bewertung der Bestandsänderungen.
Sinn der Kostenträgerrechnung ist es, sämtliche Kosten einer Firma auf die Kostenträger umzurechnen um erkennen zu können inwiefern diese Kosten auch durch die Marktpreise gedeckt werden. Exakte und richtige Lösungen kann es hierbei aber nicht geben, da nie ein direkter Verursachungszusammenhang zwischen verkaufter und hergestellter Menge und den Strukturkosten besteht.
Auch Werte die die Selbst- und Herstellkosten anzeigen sollten, können nicht exakt sein. Die Istkosten eines Auftrags, Projekts oder Produktes werden in der Nachkalkulation festgestellt. Diese ermittelt, inwieweit die wirklich aufgetretenen Istkosten eines Projekts mit den vorkalkulierten Kosten übereinstimmen.
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