Abschreibungsmethode
Man unterscheidet generell zwischen vier Abschreibungsmethoden:
- Lineare Abschreibung
- Degressive Abschreibung
- Progressive Abschreibung
- Leistungsbezogene Abschreibung
Lineare Abschreibung: Bei der linearen Abschreibung erfolgt die Abschreibung in konstanten Jahresbeträgen über die Nutzungsdauer verteilt. Beipiel: Eine Maschine, ohne Restbuchwert im Wert von 100€ hat eine Nutzungsdauer von 5 Jahren und soll linear abgeschrieben werden. Der jährliche Abschreibungsbetrag ist gleich die Anschaffungs- bzw. der Herstellungskosten dividiert durch die Nutzungsdauer. 100€ / 5 Jahre = 20€ pro Jahr, d.h. jährlich werden 20€ der Maschinenkosten abgeschrieben.
Degressive Abschreibung: Bei der degressiven Abschreibung erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Der steuerlich zulässige Prozentsatz ist dreimal der lineare Abschreibungsbetrag, jedoch maximal 30% des Wertes des abzuschreibenden Anlageguts.
Progressive Abschreibung: Bei der progressiven Abschreibung erfolgt die Abschreibungen in steigenden Jahresbeträgen.
Leistungsbezogene Abschreibung: Bei der leistungsbezogenen Abschreibung erfolgt die Abschreibung nach Maßgabe der Leistung des Geschäftsjahres im Verhältnis zur Gesamtleistung. Diese Methode wird besonders angewendet, wenn die Leistung von Anlagegütern erheblich schwankt und somit der jährliche Verschleiß bedeutende Unterschiede aufweist. In diesem Fall errechnet sich der jährliche Abschreibungsbetrag, indem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit der Jahresleistung multipliziert werden und durch die kalkulierte Gesamtleistung dividiert werden.
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