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Johannes Ritter

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Glossar

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Deckungsbeitrag und Deckungsbeitragsrechnungen helfen Ihnen bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen

Der Deckungsbeitrag (auch Bruttogewinn) ist ein Begriff aus der Kostenrechnung und stellt eine Hilfskennzahl dar, die ohne Berücksichtigung wirtschaftlicher Chancen und Risiken rein buchhalterischen Charakter hat.

Der Deckungsbeitrag ist derjenige Betrag, den ein Produkt zum Decken der Fixkosten und damit dem Erzielen des Nettoertrags leistet.

Allgemein unterscheidet man zwischen zwei Arten des Deckungsbeitrags:

  • DB 1 (einstufige Deckungsbeitragsrechnung)
  • DB 2 (mehrstufige Deckungsbetragsrechnung).


Zur Berechnung des DB 1 (auch Direct Costing) werden von den Umsatzerlösen lediglich die variablen Kosten eines Produkts abgezogen.

Beispiel zur einstufigen Deckungsbeitragsrechnung (DB 1):

einstufige-deckungsbeitragsrechnung_1.gif

Für den DB 2 (auch Fixkostendeckungsrechnung) hingegen werden außer den variablen Kosten auch noch verschiedene fixe Herstellkosten vom Nettoerlös abgezogen.

Der DB 2 kann für eine Reihe betriebswirtschaftlicher Entscheidungen zu Rate gezogen werden. So verwenden viele unserer Klienten diese Art der Deckungsbeitragsrechnung vor allem, um die Preisuntergrenze festzustellen oder ein optimales Produktionsverfahren zu entwerfen.

Der DB 2 soll sowohl eine Vollkostenverrechnung, als auch einen totalen Verzicht auf Verrechnung fixer Kosten

vermeiden. Bei der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung werden die Fixkosten außerdem in verschiedene Kostenarten unterteilt:

  • Erzeugnisfixkosten (Durch Entwicklung, Fertigung und Vertrieb verursachte Kosten. Sie lassen sich nur der Gesamtzahl der Produkte innerhalb einer Periode zuordnen, nicht jedem Einzelnen.)
  • Erzeugnisgruppenfixkosten (Kosten sind nur einer Gruppe von Erzeugnissen zuzuordnen, z.B. Kosten für Spezialmaschinen, die nur bei einer Erzeugnisgruppe anfallen.)
  • Kostenstellenfixkosten (Entstehen bei einer bestimmten Kostenstelle und können den Erzeugnissen deshalb nicht direkt angerechnet werden, wie z.B. Gehälter die nicht aufgrund der Produktion anfallen.)
  • Bereichsfixkosten (Sie sind einem Kostenbereich als Gruppe von Kostenstellen zuzuordnen, wie z.B. fixe Kosten des Verwaltungsbereichs.)
  • Unternehmensfixkosten (Sie sind der sog. „Fixkostenrest“ und können deshalb auch keinen anderen Stufen zugerechnet werden, wie z.B. Kosten der Unternehmensleitung aufgrund der produzierten Güter.)


Bestehen Unsicherheiten bei der Definition von fixen oder  variablen Kosten kann man sich dies sehr schnell klar machen, indem man sich fragt, ob sich die betrachteten Kosten bei einer Mehrproduktion verändern, oder gleich (also fix) bleiben.

Beispiel zur mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung:

deckungsbeitrag_tabelle



Ziel ist es, die nicht zuweisbaren Kosten mit Hilfe des Deckungsbeitrags zu decken. Ist dies nicht der Fall, so muss ein Unternehmen entweder mit Verlusten rechnen oder die Deckungsbeitragsfaktoren (Verkaufspreis, Einkaufspreis, etc.) so anpassen, dass ein höherer Deckungsbeitrag generiert werden kann. Der Deckungsbeitrag sollte also immer positiv sein.

Wie Solution Matrix bei der Beratung zu Deckungsbeiträgen immer wieder festgestellt hat, kommt es bei vielen Unternehmen häufig zu Problemen, wenn Dienstleistungen innerhalb der Deckungsbeitragsrechnungen betrachtet werden. Hier stellt sich oft die Frage „Welchen Wert kann ich dem Service zuweisen?“ oder „Mit welcher Geldeinheit setzte ich das vermittelte Wissen gleich?“. Das Problem besteht also darin, qualitativen Dienstleistungen einen direkten Geldwert zuzuordnen.

Solution Matrix verfügt über vierzehn Jahre Erfahrung im Bereich der Quantifizierung qualitativer Dienstleistungen und hat schon viele Unternehmen bei Deckungsbeitragsrechnungen als Teil eines Business Cases beraten. Falls Sie sich für weitere Informationen zur Deckungsbeitragsrechnung und anderen finanziellen Kennzahlen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung interessieren, finden Sie diese in unserem kostenlosen Newsletter und in unseren kostenlosen Veröffentlichungen.

 

 

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